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Ratgeber 20. Oktober 2026

Camping in Bosnien: Tipps vor der Reise

Ausweis, Meldepflicht, Geld und Krankenversicherung: was du vor deinem Campingurlaub in Bosnien und Herzegowina klären solltest. Stand Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Regeln können sich ändern. Prüf vor der Abfahrt die Reisehinweise deines Außenministeriums.

Bevor du mit Zelt oder Wohnmobil nach Bosnien und Herzegowina fährst, lohnt ein Blick auf ein paar Regeln. Hier steht, was Behörden und Automobilclubs dazu schreiben. Die Quellen findest du am Ende. Fürs Fahren mit Wohnmobil oder Gespann gibt es einen eigenen Beitrag: Wohnmobil in Bosnien: Maut und Papiere.

Welche Ausweise du brauchst

Aus Deutschland reist du mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass ein. Den vorläufigen Personalausweis akzeptiert Bosnien und Herzegowina nicht. Dein Dokument muss laut Auswärtigem Amt mindestens drei Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.

Aus Österreich kommst du mit Reisepass oder gültigem Personalausweis ins Land, auch ein Notpass wird akzeptiert. Das österreichische Außenministerium nennt für den Pass ebenfalls drei Monate Gültigkeit über die Ausreise hinaus.

Aus der Schweiz nimmst du am besten den Pass mit. Das EDA schreibt, dass du Pass oder ID jederzeit dabeihaben sollst. Ob die Identitätskarte für die Einreise reicht, bestätigt es nicht ausdrücklich. Im Zweifel fragst du bei der Vertretung von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz nach.

Ein Visum brauchst du für Kurzaufenthalte nicht. Du darfst bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben. Wer länger bleibt, riskiert laut Ausländerbehörde ein Bußgeld von 300 bis 1.500 KM. Dazu können die Ausweisung und eine Einreisesperre von einem bis fünf Jahren kommen.

Bei der Einreise kann man von dir verlangen, dass du genug Geld für den Aufenthalt hast: 150 BAM pro Person und Tag, das sind etwa 75 Euro. Den Nachweis kannst du bar oder unbar erbringen.

Mit Kindern reisen

Reist ein Kind allein, empfiehlt das Auswärtige Amt eine schriftliche Genehmigung der Eltern. Sie sollte übersetzt (Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch) und beglaubigt sein. Reist das Kind nur mit einem Elternteil, ist die Genehmigung des anderen Elternteils ratsam.

Das österreichische Außenministerium nennt für Minderjährige, die nicht mit beiden Eltern reisen, eine Einverständniserklärung. Dazu kommen Kopien der Geburtsurkunde und der Pässe der vertretungsberechtigten Personen. Der TCS schreibt, dass Kinder unter 14 ohne Eltern eine beglaubigte Erklärung beider Elternteile brauchen.

Die Meldepflicht: was dein Gastgeber erledigt und was du selbst tust

Reist du visumfrei ein, muss dein Aufenthalt innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise gemeldet werden. Bei kurzen Aufenthalten entfällt das. Wo genau die Grenze liegt, beschreiben die Quellen leicht unterschiedlich. Sicher bist du mit dieser Regel: Bleibst du drei Tage oder länger, solltest du gemeldet sein.

Wohnst du in einer registrierten, gewerblichen Unterkunft, muss der Betreiber dich melden. Er hat dafür höchstens zwölf Stunden ab Beginn deines Aufenthalts. Selbst melden musst du dich dann nicht. Ob dein Campingplatz so ein Anbieter ist, fragst du am besten vorher.

Wohnst du bei Privatleuten oder nicht in einer gewerblichen Unterkunft, meldest du dich selbst. Das musst du innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise erledigen, bei der Ausländerbehörde oder der Polizei. Das österreichische Außenministerium rät, dafür den Pass mitzunehmen. Die Selbstmeldung kostet laut Auswärtigem Amt etwa 10 BAM. Den Nachweis über die Meldung behältst du bei dir. Wer sich nicht meldet, riskiert laut Ausländergesetz ein Bußgeld von 100 bis 500 KM.

Frag deinen Gastgeber bei der Anfrage, ob er dich anmeldet.

Geld: Mark, Euro und Karte

Bezahlt wird in Konvertibler Mark (KM, international BAM). Der Kurs ist seit 2001 fest: 1 Euro sind 1,95583 KM.

Visa und Mastercard werden laut Auswärtigem Amt zunehmend akzeptiert, American Express selten. Auf Märkten und in kleinen Läden zählt oft nur Bargeld, kleine Scheine helfen. Das österreichische Außenministerium schreibt, Kreditkarten würden nur in Städten akzeptiert. Geld holst du mit der Kreditkarte am Automaten. Automaten gibt es laut österreichischem Außenministerium in größeren Städten.

Ob Läden, Restaurants oder Campingplätze Euro nehmen, steht in keiner offiziellen Quelle. Belegt ist das nur an den Mautstellen von JP Autoceste in der Föderation. Rückgeld gibt es dort nur in KM. Mehr dazu im Beitrag Wohnmobil in Bosnien: Maut und Papiere.

Bargeld über 10.000 Euro musst du deklarieren.

Krankenversicherung und Notfall

Aus Deutschland: Laut DAK gilt die Europäische Krankenversicherungskarte in Bosnien und Herzegowina nicht, du brauchst stattdessen einen Auslandskrankenschein. Bei der DAK druckst du ihn nach dem Login selbst aus, jede familienversicherte Person braucht einen eigenen. Wie es bei deiner Kasse läuft, fragst du am besten dort.

Aus Österreich: Hier widersprechen sich zwei offizielle Stellen. Laut oesterreich.gv.at kannst du die e-card nutzen: Du legst sie vorab beim Versicherungsträger in Bosnien und Herzegowina vor und bekommst dort einen Behandlungsschein. Alternativ geht ein Auslandskrankenschein. Leistungen gibt es nur nach dem Recht des Landes, den Rest zahlst du selbst. Das österreichische Außenministerium schreibt dagegen, die e-card gelte nur in EU, EWR und Schweiz, und empfiehlt eine Zusatzversicherung.

Aus der Schweiz: Laut EDA verlangen Krankenhäuser eine finanzielle Garantie, also Kreditkarte oder Vorauszahlung.

Für alle gilt: Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem EU-Niveau. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend eine weltweit gültige Reisekrankenversicherung mit Rückholung. Pflichtimpfungen gibt es nicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, je nach Reise auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME.

Diese Notrufnummern solltest du kennen:

  • Polizei: 122
  • Feuerwehr: 123
  • Rettung: 124

Verlass dich nicht auf die 112. Laut dem Rechtsportal paragraf.ba war sie im September 2024 noch nicht eingeführt. Ob sich das seitdem geändert hat, ist nicht belegt.

Die 121 wird unterschiedlich beschrieben. Das österreichische Außenministerium nennt sie als Bergrettung, das Minenaktionszentrum BHMAC als Zivilschutz. Die Bergrettung GSS erreichst du laut Auswärtigem Amt unter +387 63 11 22 33. Für Schweizer hat das EDA die Krisennummern +41 800 24-7-365 und +41 58 465 33 33.

Handy und Roaming

Bosnien und Herzegowina gehört nicht zur EU-Regel „Roam like at Home“. Die EU-Kommission hat am 25. Februar 2026 vorgeschlagen, mit den sechs Westbalkanstaaten darüber zu verhandeln. Die Aufschläge fallen aber erst weg, wenn ein Abkommen steht und das Land die EU-Regeln voll übernommen hat. Für deine Reise 2026 heißt das: Prüf vorher deinen Tarif.

Sicherheit und Minen

Die Kriminalität ist laut Auswärtigem Amt insgesamt niedrig, an Touristenorten gibt es Taschendiebstahl. Autos mit ausländischem Kennzeichen sind ein bevorzugtes Ziel. Lass deshalb keine Wertsachen oder Dokumente im Auto, auch nicht im Kofferraum. In größeren Städten rät das EDA zu bewachten Parkplätzen. Die innenpolitische Lage nennt das Auswärtige Amt grundsätzlich stabil.

Minen und Blindgänger liegen vor allem abseits der Hauptstrecken. Das Auswärtige Amt rät, befestigte Straßen nicht zu verlassen, auch in der Nähe von Sarajevo, und keine Brachflächen oder Ruinen zu betreten. Wie du Gefahrenzonen erkennst, steht im Beitrag Wildcampen in Bosnien: Regeln und Minen. Reist dein Hund mit, lies auch Mit Hund nach Bosnien und zurück in die EU.

Bei Gastgebern auf Camplix

Bei Gastgebern auf Camplix fragst du über uns an, auf Deutsch. Frag dabei gleich, ob der Gastgeber dich anmeldet. Die Plätze findest du nach Region sortiert.

Quellen