Mit Hund nach Bosnien und zurück in die EU
Was dein Hund für Bosnien und Herzegowina braucht und warum du für die Rückreise in die EU keinen Tollwut-Titer brauchst. Stand Oktober 2026.
Stand: Oktober 2026. Regeln können sich ändern. Prüf vor der Abfahrt die Reisehinweise deines Außenministeriums.
Dein Hund soll mit nach Bosnien und Herzegowina? Das klappt in der Regel gut, wenn die Papiere stimmen. Die wichtigste Frage zuerst: Für die Rückreise in die EU brauchst du keinen Tollwut-Antikörpertest. Was sonst zählt, steht hier. Was für dich selbst gilt, findest du in Camping in Bosnien: Tipps vor der Reise.
Was du für die Einreise brauchst
Laut Auswärtigem Amt klappt die Ein- und Ausreise mit Hund oder Katze in der Regel problemlos. Dein Tier braucht einen Transponder und einen gültigen Heimtierausweis mit Tollwutimpfung. Auskunft gibt die Grenzpolizei. Der ÖAMTC nennt eine Meldepflicht beim Grenzübergang. Der TCS nennt bis zu fünf Tiere.
Plan die Impfung mit Vorlauf. Diese EU-Grundregeln gelten für die Rückreise. Erledige sie schon vor der Abfahrt:
- Dein Tier hat einen Mikrochip.
- Die Tollwutimpfung bekommt es frühestens mit zwölf Wochen.
- Wirksam ist sie erst 21 Tage nach der Erstimpfung.
- Du reist mit höchstens fünf Tieren.
- Du fährst über einen der dafür vorgesehenen Eintrittsorte (Travellers' Points of Entry).
Rückreise in die EU: kein Titer
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Bosnien und Herzegowina ist kein Tollwut-Antikörpertest nötig. Das Land steht in Anhang II der EU-Durchführungsverordnung 2026/636, die seit 22.04.2026 gilt. Auch nach den alten Regeln brauchte es für Bosnien und Herzegowina keinen Titer.
Die neuen EU-Regeln ersetzen die bisherigen Verordnungen 576/2013 und 577/2013.
Heimtierausweis oder Gesundheitszeugnis
Nach einem kurzen Aufenthalt außerhalb der EU darfst du mit dem EU-Heimtierausweis zurück. Die Bedingung: Die Tollwutimpfung steht schon vor der Abreise im Ausweis. Sonst brauchst du ein Gesundheitszeugnis. Das gilt zehn Tage.
Über welche Grenzübergänge du zurückfährst
Fährst du über Kroatien zurück, nennt die kroatische Regierung die Straßen-Eintrittsorte für Heimtiere. Eine Auswahl mit Bezug zu Bosnien und Herzegowina: Gornji Brgat, Kamensko, Klek, Metković, Nova Sela, Slavonski Brod, Slavonski Šamac, Stara Gradiška, Vinjani Donji, Zaton Doli, Županja, Gunja, Maljevac, Ličko Petrovo Selo und Strmica.
Bei bis zu fünf Tieren kontrolliert der Zoll. Prüf vor der Fahrt, ob dein Übergang auf der Liste steht. Klek und Zaton Doli liegen an den beiden Enden des Neum-Korridors. Mehr dazu in Neum-Korridor und Pelješac-Brücke erklärt.
Hunde in Nationalparks
Im Nationalpark Una müssen Hunde außerhalb von Siedlungen an die Leine. So steht es im Gesetz über den Nationalpark von 2008. Ob das Gesetz seit 2008 geändert wurde, haben wir nicht geprüft. Ein Verstoß kostet Privatpersonen 20 bis 1.500 KM. Für andere Parks im Land haben wir keine belegten Regeln gefunden. Mehr zu den Regeln im Park steht in Wildcampen in Bosnien: Regeln und Minen.
Bei Gastgebern auf Camplix
Bei Gastgebern auf Camplix fragst du über uns an, auf Deutsch. Frag bei der Anfrage gleich mit, ob dein Hund mitkommen darf. Plätze rund um den Nationalpark findest du unter Camping am Una-Nationalpark und in Bihać, alle Regionen hier.
Quellen
- Auswärtiges Amt: Bosnien und Herzegowina, Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 19.10.2026
- ÖAMTC: Länderinfo Bosnien und Herzegowina, ohne Datum, abgerufen Oktober 2026
- TCS: Länderinfo Bosnien und Herzegowina, ohne Datum, abgerufen Oktober 2026
- EU-Durchführungsverordnung 2026/636 (EUR-Lex), gilt ab 22.04.2026
- Verordnung (EU) 577/2013, Anhang II, 2013
- EU-Kommission: Mit Heimtier aus einem Nicht-EU-Land einreisen, 2026
- EU-Kommission: Fragen und Antworten zu Hunden, Katzen und Frettchen, 2026
- Kroatische Regierung (gov.hr): Preseljenje kućnih ljubimaca, ohne Datum, abgerufen Oktober 2026
- Gesetz über den Nationalpark Una (Zakon o nacionalnom parku „Una“, Sl. novine FBiH 44/08), PDF, 2008